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Angaben gemäß § 5 TMG

Sabine Steffens

Sabine Steffens Fotografie

Köhlstraße 3

65205 Wiesbaden

Kontakt

Telefon: 0611 40807585

E-Mail: steffens-fotografie@t-online.de

Umsatzsteuer-ID

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DE 232556494

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Quelle:

e-recht24.de

AGB

1. Allgemeines

(1) Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAWs) werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben und in Rechnung gestellt.

(2) Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden.

(3) Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.

(4) Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.

(5) Die Fotografin darf die entstandenen Bilder zu eigenen Werbezwecken nutzen, es sei denn, es wurde explizit eine andere Vereinbarung mit dem Auftraggeber geschlossen.

 

2. Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

(1) Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung iHv 50% des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen per Überweisung fällig. Diese Anzahlung wird bei durch den Kunden verschuldetem Nichtzustandekommen des Auftrags als Ausfallhonorar einbehalten.

(2) Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

(3) Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 4 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Diese bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen.
(4) Die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren 

(z.B. Fotobuch) gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

3. Urheberrecht, Nutzungsrechte

(1) Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Fotografin.

(2) Der Kunde darf die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen. Für eine gewerbliche Nutzung benötigt der Kunde vom Fotografen ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht.

 

X. Sal­va­torische Klausel

Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.

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